DSGVO

Datenschutzgundverordnung (DSGVO) - Informationspflicht

Präambel Datenschutzordnung

Der Islandpferdehof Recherbusch verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten (z.B. bei der Deckanmeldung). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten, gibt sich der Betrieb die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der Betrieb verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Pferdekäufern, Einstellern und Mitarbeitern sowohl automatisiert in IT-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Einzelfall personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht (s. §3) und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt (s. §2). In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Betrieb, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden
1. Im Rahmen des Reiterhofbetriebes werden insbesondere folgenden Daten verarbeitet: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum Beginn Vertragsverhältnisses, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, SEPA und die Pferdedaten (Pferde-Namen, Pferde-Geburtsdatum, Pferde-Haftpflicht, Pferde OP-Versicherung).
2. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Dachverbänden (IPZV und FN), müssen in einigen Fällen einige personenbezogene Daten der Kunden an diese weitergeleitet werden (z.B. Neuer Besitzer im Zuchtbuch). 
3. Für die artgerechte Haltung der Pferde können Termine bei Hufschmied, Sattler, Zahnarzt, Arzt, Osteopath notwendig werden. Mit der Aufforderung an den Betrieb einen solchen Termin zu koordinieren stimmen die Besitzer der jeweiligen Pferde zu, dass die benötigten Daten den behandelnden Personen bekannt gegeben werden. (z.B. Name und Adressdaten der Pferdebesitzer zwecks Rechnungsstellung).
4. Entsprechend des Einsteller Vertrags ist der Betrieb im Notfall (z.B. Kolik) berechtigt die unbedingt notwendigen Daten an den behandelnden Arzt bzw. der Tierklinik weiter zu geben – auch wenn wegen der gegebene notwendigen Eile der Besitzer vorher nicht erreicht werden konnte.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden grundsätzlich keine personenbezogenen Daten seitens des Betriebs in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 
2. Ausnahme: Nimmt ein Recherbusch Reiter an einem Turnier teil kann im Rahmen der Berichtserstattung der Name des Pferdes und des Reiters veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zum Turnier als Recherbuschler stimmt der Reiter dieser Regelung zu. Als kommerzieller Betrieb ist die Kommunikation der Erfolge unseres Hofes ein relevanter wirtschaftlicher Faktor. 
3. Um das Hofleben zu veranschaulichen können Fotos die bei Veranstaltungen gemacht wurden (ohne Nennung von Namen) veröffentlicht werden.
4. Auf der Internetseite und auf Aushängen des Betriebs werden die Daten der Mitarbeiter veröffentlicht: Vorname, Nachname, Funktion.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Betrieb
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist Joachim Nelles nach § 26 BGB.
Joachim Nelles stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Daten und Listen
1. Listen von (temporären) Einstellern werden den Mitarbeitern insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten dürfen an andere Reitschüler und Einsteller nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Einsteller selber eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe (z.B. Zeitplan Training).

§ 6 Kommunikation per E-Mail/WhatsApp
1. Die Regel-Kommunikation per E-Mail erfolgt ausschließlich über die info@islandpferde-recherbusch.de Mailadresse.
2. Für besondere Events (z.B. die jährlich statt findende Fohlenschau) kann eine dedizierte Adresse eingerichtet werden.
3. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet.

§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da ein Datenschutzbeauftragter nur zu benennen ist, wenn mehr als 9 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist eine Benennung für den Recherbusch nicht notwendig.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Recherbusch unterhält einen zentralen Internet-Auftritt (www.islandpferde-recherbusch.de).
2. Joachim Nelles ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Einsteller bedürfen für die Einrichtung eines eigenen „Recherbusch-Internetauftritts“ (z.B. Homepage, Facebook, youtube, Twitter) die ausdrückliche Genehmigung von Joachim Nelles. Joachim Nelles ist dem jeweiligen Verantwortlichen gegenüber weisungsbefugt. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen kann Joachim Nelles nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen.
§10 Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich durch den die Kursanmeldung bzw. den Einstellvertrag bzw. einem Pferdekaufvertrag erhoben (direkte Datenerhebung).

§ 11 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Mitglieder des Betriebs dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.

Share by: